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Hier finden Sie meine Internet-Präsenz www.familienpolitik.net
Hans Staub Brandaktuelles Im März 2009 finden Sie neu Vorschläge für eine Reform der Pendlerpauschale 2010. In dem Zusammenhang weise ich auch nochmals auf die letzten Updates und Berechnungen zur bisherigen Pendlerpauschale hin. Thema Finanzkrise: Hier aktuelle Daten, die Ihnen die Augen öffnen: Wem dienen die Bankenrettungspakete wirklich - wer muss bezahlen - warum wir einen “New Deal” brauchen! Der Artikel zum Thema Lohnquote ist ergänzt worden mit neuen Daten vom 2. Halbjahr 2008. Sie finden ihn hier: Lohnquote Ferner habe ich u.a. folgende Artikel eingestellt: Pendlerpauschale (Updates November 2008) Bauförderung (Dezember 2007) mit einem ergänzenden Ländervergleich Elterngeld und Kinderbetreuung in Norwegen: Modell für Deutschland? (ergänzt April 2006) Beispielrechnungen zum neuen Progressionsvorbehalt beim Elterngeld Wie der Familienlastenausgleich bröckelt: 10 Milliarden weniger für Familien seit 2004 (ergänzt April 2006) Frühere Artikel (Dezember 2003) finden hier zur Familienverträglichkeitsprüfung und zur Auswirkung des Merz-Steuermodells auf den Familienlastenausgleicht. Unter Kindergeld finden Sie einen Vortrag von mir, den ich am 29.04.2003 in Weingarten gehalten habe. Unter Rente finden Sie einen weiteren Artikel von mir zum Thema Anerkennung der Kindererziehungsleistung. Hier ist mein Artikel zum Kindergeldzuschlag (August 2003)! Und hier finden Sie einen Beitrag zur Familienhilfe in der GKV. Beitrag für die erste „Forum Familie“ Ausgabe Frühjahr 2003
Mehr Kinderbetreungsangebote allein genügen nicht Dass Kindererziehung zu großen Benachteiligungen für Eltern führen kann, hat das Bundesverfassungsgericht schon 1992 in seinem „Trümmerfrauenurteil“ festgestellt. Der Wegfall eines Erwerbseinkommens und die hinzukommenden Kosten für den Kindesunterhalt schwächen die ökonomische Situation der Eltern gegenüber Kinderlosen beträchtlich. Von Armut sogar bedroht sind insbesondere Familien mit mehreren Kindern in Verbindung mit niedrigen Einkommen oder Arbeitslosigkeit der Eltern. Obwohl z. B. in den letzten 26 Jahren die Erwerbsquote der Frauen mit Kindern unter 18 Jahren in Baden-Württemberg von rund 50 vH. auf rund 70 vH. angestiegen ist, konnte dieser zunehmende Verarmungsprozess nicht gestoppt werden. Wer glaubt, die schlechte wirtschaftliche Lage der Familien ließe sich allein durch mehr Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zur besseren Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf nachhaltig verbessern, irrt sich. Die realistischen Beispiele in der Tabelle sollen zeigen, dass auf der einen Seite die Aufgabe der Erwerbstätigkeit der Mutter und der hinzukommende Kindesunterhalt zu einem sozialen Abstieg führen können. Das heißt auch, dass sich die Familien mit unteren bis durchschnittlichen Einkommen – das ist die Masse der Familien - den Verzicht auf das zweite Erwerbseinkommen schlicht nicht leisten können (Beispiel 1). Junge Frauen stehen auch oft vor der Alternative, sich entweder für den Beruf oder für ein Kind bzw. ein weiteres Kind zu entscheiden. Hier wird geholfen, wenn der Gesetzgeber die Grundlagen für eine bessere Vereinbarkeit von Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit schafft. Dazu ist er nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Zwischendurch muss gesagt werden, dass nur Arbeitsplätze angenommen werden können, die angeboten werden. Auf der anderen Seite kann eine Rückkehr in den Beruf durch Annahme eines Teilzeitarbeitsplatzes – mehr ist meist nicht zu schaffen - die wirtschaftliche Lage der Familien nur wenig verbessern. Aufwand und Ertrag stehen oft in keinem akzeptablen Verhältnis mehr zueinander. Dem etwas höheren Nettoeinkommen (siehe Beispiel 2) stehen zusätzliche Aufwendungen gegenüber. So fällt häufig die Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Einkommensgrenze für vollständige Bezahlung bei einer Familie mit zwei Kindern z. B. 1785 Euro) weg, die Berechtigung von Wohngeld- und Erziehungsgeldleistungen geht verloren, höhere Kinderbetreuungskosten und Mobilitätskosten (z. B. ein zweites Auto) fallen u. a. an. Von dem zusätzlichen Einkommen bleibt häufig nur noch ein kleiner Teil übrig. Es bleibt die Frage, ob sich der erhebliche Aufwand einer Teilzeitbeschäftigung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt lohnt. Zudem führen längere Teilzeitperioden immer noch zu einer völlig unzureichenden Alterssicherung. Eine Forderung für die kommende Rentenreform ist wichtig: Das Rentensystem muss zugunsten von Teilzeittätigkeiten geändert werden.
Erziehende, die wegen ihrer Kinder jahrelang zu Hause geblieben sind, tragen auch ein erhebliches Risiko bei der gewünschten Rückkehr in den Beruf. Dieser Wunsch kann sich leicht als Illusion erweisen. Oft bleibt den Kindererziehenden eine wieder aufgenommene Erwerbstätigkeit auf dem gleichen Einkommens- und Qualifikationsniveau wie vor der Kindererziehung versagt. Für teilzeitarbeitende Erziehende trifft dies besonders zu, da Teilzeitverdienste deutlich geringer ausfallen. Qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze mit entsprechender Bezahlung und einem Anspruch auf gleitende Arbeitszeiten sind immer noch eher die Ausnahme. Wiedereingliederungshilfen für Kindererziehende nach einer Zeit der Erwerbstätigkeit müssen noch mehr als bisher gewährt werden. Zusätzlich zu mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind weitere Maßnahmen erforderlich:
Hans Staub, Diözesanvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Diözese Rottenburg-Stuttgart Hier können Sie mich per Email kontaktieren. Besser ist im Moment aber, mir ein Fax zu senden: 07461/164468. |
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